Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut (also den Geräten entnehmbar sind), sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vor der Rückgabe getrennt werden. ACHTUNG! Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien besteht erhöhtes Brandrisiko. Bitte behandele diese daher stets mit besonderer Sorgfalt.
Für die Entsorgung von Batterien und Akkus stellt dir dein Händler gesonderte Sammelbehälter kostenlos für Sie bereit. Bitte beachte insoweit unsere nachfolgenden Hinweise zur Entsorgung von Batterien.
Wie funktioniert die Altgeräterückgabe bei meinem Händler?
Dein Händler ist als Vertreiber i.S.d. ElektroG verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte, die du nicht mehr benötigst und daher entsorgen möchtest („Altgeräte“) unentgeltlich zurückzunehmen:
- Eine Rücknahme deines Altgeräts erfolgt zum einen dann, wenn du ein neues, typgleiches Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt wie das neue Gerät, erwirbst (Beispiel: du kaufst eine neue Waschmaschine und kannst dafür deine alte Waschmaschine abgeben).
- Unabhängig vom Kauf eines neuen Produktes, ist dein Händler verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, zurückzunehmen, wobei die Zahl der zurückzugebenden Geräte pro Geräteart auf drei Geräte beschränkt ist.
Gilt das auch bei Online-Bestellungen?
Eine Rücknahmeverpflichtung besteht auch im Fernabsatzverkehr. Für bestimmte Gerätekategorien (Kategorien 1, 2 und 4 i.S.d. § 2 ElektroG) kannst du beim Kauf eines neuen Geräts die Rücknahme und Entsorgung eines typgleichen Altgerätes, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt wie das neue Gerät, beauftragen. Diesen Service kannst du im Online-Shop deines Händlers im Warenkorb auswählen, sofern für das jeweilige Gerät diese Art der Geräterücknahme gesetzlich vorgesehen ist. Das ist nur für Altgeräte der nachfolgenden Kategorien der Fall:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
- Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
In Einzelnen gilt hierbei folgendes:
Großgeräte, die per Spedition geliefert werden
Sofern ein Neugerät aufgrund seiner Abmessungen oder Gewichts nicht per Paketdienst versendbar ist, beauftragt dein Händler entweder eine Spedition mit der Auslieferung oder liefert dein neues Gerät selbst. Dabei wird auf Wunsch ein typgleiches Altgerät kostenlos mitgenommen und danach fachgerecht entsorgt. Du musst deinem Händler diesen Rückgabewunsch im Bestellprozess durch Ankreuzen der Option „Altgerätemitnahme“ im Warenkorb mitteilen.
Das Altgerät muss zum Zeitpunkt und am Ort der Anlieferung des Neugerätes zur Rückgabe bereitstehen. Es muss frei zugänglich und vom Strom- und Wasseranschluss getrennt sein. Einbaugeräte müssen ausgebaut sein. Das Gerät darf keine Flüssigkeiten verlieren (Kühl- und Gefriergeräte abtauen, bei Waschmaschinen Zulaufschläuche und Flusensieb entfernen), Anbauteile wie Schläuche, Kabel etc. müssen transportsicher angebracht sein. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein.
Geräte, die per Paketdienst geliefert werden
Sofern es sich beim Neugerät um ein Produkt handelt, das per Paketdienst versendet wird, kann aus logistischen Gründen die Rücknahme nicht direkt mit der Anlieferung verbunden werden. Sofern du eine Rücknahme eines typgleichen Altgerätes im Bestellprozess beauftragst, organisiert dein Händler eine Abholung durch einen Paketdienst. Bitte beachte, dass dabei kein Wunsch-Datum vereinbart werden kann. Am Tag der Abholung, den dein Händler dir nach Abstimmung mit dem Paketdienst bekannt gibt, muss das Altgerät in einem Zeitfenster von 08:00-20:00 Uhr zur Übergabe bereitstehen. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein. Es muss transportsicher verpackt sein und die Sendung darf in Abmessungen und Gewicht die Maximalwerte eines Paketes nicht übersteigen.
Rücknahme von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und 6 i.S.d. § 2 ElektroG
Für Geräte der Kategorien 3, 5 und 6 (z.B. IT-Geräte, Kleingeräte, kleine Photovoltaikmodule) stehen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu dir bereit.